Information 0 % MwSt. für PV-Anlagen ab 01.01.2023

Information 0 % MwSt. für PV-Anlagen ab 01.01.2023

Für Photovoltaikanlagen und deren Komponenten gilt ab dem 01.01.2023 ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 % (nach §12 Abs. 3 UStG Jahressteuergesetz 2022).

Damit Sie bei uns in den Genuß der 0 % MwSt. Besteuerung kommen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Anlage bis zu einer installierten Bruttoleistung von 30 kWp
2. Betrieb auf Wohngebäude, öffentliches Gebäude od. Gebäude für gemeinnützige Zwecke
3. Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen sein oder bei Neunanlagen eingetragen werden.

Nachdem in unserem Online-Shop-System keine unterschiedlichen MwSt.-Sätze hinterlegt werden können, beinhalten sämtliche Artikel die 19 % MwSt.. Diese erhalten Sie jedoch zurückerstattet, wenn Sie und uns die Registrierungsbestätigung von der Bundesnetzagentur zukommen lassen, in der die Anlage o.g. Voraussetzungen erfüllt und im MaStR eingtragen ist.

Zur Einfachheit haben wir ein Formular erstellt, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und an uns senden können. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können wir die Bestellung mit 0 % MwSt. bestätigen. Sollten Sie bereits eine Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung mit 19 % geleistet haben, erstatten wir Ihnen die MwSt. zurück. Ansonsten empfehlen wir die Bestellung per Vorauskasse, woraufhin wir Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätung mit 0 % MwSt. ausstellen.

Ausgeschlossen von der 0 % MwSt. Regelung sind sogenannte Insel-PV-Anlagen und deren Komponenten für Wohnwagen, Wohnmobile, Boote etc. sowie Anlagen, die nicht in Deutschland verwendet werden. Auch Produkte, die elektrisch nach dem Zähler eingebaut werden, wie z.B. Ladegeräte oder Wallboxen müssen mit 19 % MwSt. berechnet werden. 
                                                                                                                                                               Informationsstand 27.02.2023.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf nachstehenden Links:

Internetseite des BayLFSt

FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“

Verbraucherzentrale EEG 2023

Umsatzsteuer Anwendungserlass vom BMF vom 27.02.2023

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